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die reguläre Internetseite der Stadt Marl ist derzeit nicht erreichbar. Hier sind zunächst die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Über aktuelle Änderungen halten wir Sie hier und auf unseren Social Media-Kanälen auf dem Laufenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zentrale Telefonnummer: (02365) 99-0
E-Mail: info@marl.de
Allgemeine Öffnungszeiten: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Das Bürgerbüro ist die zentrale Servicestelle der Stadtverwaltung im Marler Stern (Obere Ladenstraße, Riegelhaus). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros bieten Dienstleistungen „aus einer Hand“ und ersparen so den Bürgerinnen und Bürgern manchen Weg von Amt zu Amt.
Der i-Punkt Marl bietet Ihnen
Wo? Im Einkaufszentrum "Marler Stern", obere Ladenstraße
(02365) 99-4310
Montag bis Freitag: 09.30 - 18.00 Uhr
Samstag: 09.30 - 13 Uhr
(02365) 99-26 99
Ein Verkehrsschild ist zugewachsen oder ein Mülleimer quillt über? Darauf können Sie die Stadt Marl aufmerksam machen, damit die Verwaltung der Sache nachgehen kann. Das geht online über das Portal „Mängelmelder“, auch mit dem Smartphone.
Sie möchten eine schriftliche Beschwerde oder ein Lob bei der Verwaltung einreichen? Dann können Sie sich an die Beschwerdestelle „Lob & Kritik“ wenden. Bitte teilen Sie Ihr Anliegen unter Mitteilung Ihres Namens per E-Mail an lobundkritik(at)marl.de oder postalisch mit. Für eventuelle Rückfragen können Sie Ihre Telefonnummer und Adresse angeben.
Sie können Ihrer Nachricht bei Bedarf Anhänge (z. B. Fotos, Belege) beifügen. Bitte achten Sie darauf, dass diese in Summe nicht größer als 1 MB sind. Nach dem Eingang Ihrer Mitteilung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Bearbeitungszeit hängt von dem individuellen Sachverhalt ab.
Telefonisch erreichen Sie die Beschwerdestelle unter: Tel. (02365) 99-2699.
Sie möchten eine Frage oder Anregung direkt an den Bürgermeister richten? Dann nutzen Sie die E-Mail-Adresse buergermeister(at)marl.de oder die Rufnummer (02365) 99-2799. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.
Die Partner des Marler Kinder Netzes unterstützen Sie in allen wichtigen Fragen rund um Ihr Baby oder Kleinkind. Gerne stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie dies wünschen. Sollten Sie Wünsche und kreative Ideen haben, Anregungen geben oder sich selbst für Kinder engagieren wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Anja Lange
(02365) 99-2481
Ratgeber rund um die Familie
www.familienhandbuch.de
Kinderärzte informieren über Kindergesundheit
www.kita-gesundheit.de
Kindervorsorgeuntersuchungen
www.kindergesundheit.de
Elterngeldrechner
www.familien-wegweiser.de
Elternforum
www.treffpunkteltern.de
Kein Raum für Missbrauch
Hotline: 0800 - 2255530
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
Arbeiter-Samariter-Bund Vest Recklinghausen e.V.
www.asb-vest-re.de
ASB-Hebammenzentrale Vest Recklinghausen
www.asb-hebammenzentrale.de
(02365) 99-6114
(02365) 99-6113
Die Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und beinhaltet mehrere formale Verfahrensschritte – ein Aspekt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ermöglicht der Stadt Marl, alle betroffenen Belange systematisch zu sammeln. In der anschießenden Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor:
Unterschieden wird zwischen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung Bei der frühzeitigen Beteiligung wird, wie der Name bereits sagt, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über Planalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. In der Regel werden die Planentwürfe in einer Bürgerversammlung öffentlich vorgestellt und diskutiert. Anschließend haben die Bürgerinnen und Bürger i.d.R. zwei bis vier Wochen Zeit, Anregungen, Bedenken oder Änderungsvorschläge einzubringen.
Die zweite Stufe der Beteiligung ist die Offenlegung des Bauleitplanentwurfs, welcher bereits einen ausgereiften Stand aufweist. Für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, wird der Planentwurf mit der Begründung und der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in diesem Verfahrensschritt bereits berücksichtigt. Während der Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken in Form einer Stellungnahme abgeben oder zu Protokoll geben. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die eingereichten Anregungen und Bedenken seitens der Verwaltung aufbereitet (Abwägung) und dem Rat der Stadt Marl im Rahmen des Satzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.
Aktuelle öffentliche Auslegungen finden Sie hier.
Renten werden nur auf Antrag von den jeweils zuständigen Trägern der Deutschen Rentenversicherung gewährt. Die Mitarbeiter des Rentenversicherungsamtes bei der Stadt Marl beraten und infomieren Sie und sind Ihnen nach vorheriger Terminabsprache bei der Antragstellung behilflich und leiten die Anträge an die Träger der Deutschen Rentenversicherung zur Bearbeitung weiter.
(02365) 99-2370 / -2380
(02365) 99-2798
montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Weitere Termine nach Vereinbarung.
Hier geht’s zur Online-Recherche
(02365) 99-2699
Die Stadt Marl und ihre Bürgerinnen und Bürger pflegen städtepartnerschaftliche Beziehungen zu insgesamt sieben Kommunen in Europa und der Welt. Sie geben allen Marlerinnen und Marlern die Möglichkeit, Menschen und ihre Lebensweisen in anderen Städten und Ländern kennenzulernen. Dabei geht es insbesondere um den interkulturellen Austausch und Begegnungen im Sinne des Europäischen Gedankens - in der Jugendarbeit und der Verwaltung, bei Schüleraustauschen und kulturellen Projekten, bei privaten Treffen und gemeinsamen Sportveranstaltungen.
Die Kontakte zu Menschen und Vereinen in den Partnerstädten pflegen traditionell die Städtepartnerschaftvereine, die die grenzübergreifenden Beziehungen vielfältig mit Leben füllen. Alle Infos zu Marls Partnerstädten und die Kontaktdaten zu den vier Städtepartnerschaftsvereinen finden Sie in dieser Broschüre.
(02365) 99-5555
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anträge für die Abfuhr von Sperrmüll ausschließlich per E-Mail an sperrmuell@marl.de zu stellen. Dabei sind die Kontaktdaten des Antragsstellers (inklusive einer gültigen Telefonnummer) sowie die Adresse des Abholortes zwingend erforderlich.
Der Mietspiegel für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Gebiet der Stadt Marl. Er bietet den Mietparteien eine Orientierung und soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, zur Versachlichung beitragen und Streit- und Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertragsparteien möglichst verhindern.
Der Mietspiegel gilt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2026.
(02365) 99-6200/-6204
Antrag Paragraf 4 Baumschutzsatzung - Fällantrag 2023
Sondernutzung Verkehrsflächen 2018/01/25
Vergnügungssteuer Anmeldung Spielgeräte 2015
Abt. Bauverwaltungsangelegenheiten Sondernutzungssatzung Stadt Marl 2010
Baumschutzsatzung 2023 mit Bussgeldkatalog
Hauptsatzung der Stadt Marl vom 24.03.2023
Musikschule Satzung 01-01-2014
Sanierungssatzung Stadtmitte Marl
Satzung für das Jugendamt vom 23.12.2011 wg. Neubekanntmachung Nov. 2013
Satzung Insel VHS ab 2016-06-01
Satzung Kinderspielflächen 03-02-1986
Satzung PKW- und Fahrradabstellplätze 2018/10/30
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Marl
Verwaltungsgebührensatzung 2012-09-20
Entgeltordnung Musikschule 2017/01/01
Geschäftsordnung der Stadt Marl vom 24.03.2023
Geschäftsordnung des Integrationsrates vom 22.05.2019
Geschäftsordnung Seniorenbeirat
Schulordnung Musikschule 2017/01/01
Straßensicherheitsverordnung 2020
Zuständigkeitsordnung - Stand 23.02.2021
Abfallentsorgungsgebührensatzung 2024
Gebührensatzung Friedhofsgebühren Stand 12/2023
Freitag (26.04.2024): Heinrich-Heine-Str., Carl-Duisberg-Str., Max-Reger-Str., Alte Str., Bahnhofstr.
Samstag (27.04.2024): Hochstr., Bergstr., Spechtstr., Lindenstr., Victoriastr.
Montag (29.04.2024): Breite Str., Wiener Str., Kinderheimstr., Georg-Herwegh-Str., Im Breil
Dienstag (30.04.2024): Schillerstr., Am Kanal, Breddenkampstr., Carl-Duisberg-Str., Gräwenkolkstr.
Mittwoch (01.05.2024): Freerbruchstr., Max-Reger-Str., Buerer Str. Lippramsdorfer Str., Goldregenstr.
Donnerstag (02.05.2024): Amselstr., Otto-Hue-Str., Finkenstr., Auf Höwings Feld, Alte Str.
Freitag (03.05.2024): Dorstener Str., Martin-Luther-Str., Schachtstr., Spechtstr., Herzlia-Allee
Samstag (04.05.2024): Westerholter Str., Goethestr., Wellerfeldweg, Kampstr., Schmielenfeldstr.
Hinweis: Darüber hinaus finden im gesamten Bereich des Stadtgebietes Marl weitere mobile Geschwindigkeitskontrollen statt.
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