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die reguläre Internetseite der Stadt Marl ist derzeit nicht erreichbar. Hier sind zunächst die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst und aktuelle Meldungen veröffentlicht. Das Angebot wird laufend ergänzt. Über aktuelle Änderungen halten wir Sie hier und auf unseren Social Media-Kanälen auf dem Laufenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Zentrale Telefonnummer: (02365) 99-0
E-Mail: info@marl.de
Allgemeine Öffnungszeiten: Montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr.
Das Bürgerbüro ist die zentrale Servicestelle der Stadtverwaltung im Marler Stern (Obere Ladenstraße, Riegelhaus). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros bieten Dienstleistungen „aus einer Hand“ und ersparen so den Bürgerinnen und Bürgern manchen Weg von Amt zu Amt.
Telefon: (02365) 99-2301, 99-2381 oder 99-2386
E-Mail: buergerbuero@marl.de
(02365) 99-0
Ihren zuständigen Leistungssachbearbeiter erreichen Sie bei telefonischen Fragen zu Ihrem Antrag auf Bürgergeld am Montag und Dienstag sowie am Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Bei allgemeinen Fragen nutzen Sie bitte die Öffnungs-und telefonischen Erreichbarkeitszeiten des Empfangsbereiches.
Der i-Punkt Marl bietet Ihnen
Wo? Im Einkaufszentrum "Marler Stern", obere Ladenstraße
(02365) 99-4310
Montag bis Freitag: 09.30 - 18.00 Uhr
Samstag: 09.30 - 13 Uhr
(02365) 99-0
Kinderschutz-Notfallnummer außerhalb der Öffnungszeiten: Tel. (02365) 99-9173
(02365) 99-26 99
Ein Verkehrsschild ist zugewachsen oder ein Mülleimer quillt über? Darauf können Sie die Stadt Marl aufmerksam machen, damit die Verwaltung der Sache nachgehen kann. Das geht online über das Portal „Mängelmelder“, auch mit dem Smartphone.
Sie möchten eine schriftliche Beschwerde oder ein Lob bei der Verwaltung einreichen? Dann können Sie sich an die Beschwerdestelle „Lob & Kritik“ wenden. Bitte teilen Sie Ihr Anliegen unter Mitteilung Ihres Namens per E-Mail an lobundkritik(at)marl.de oder postalisch mit. Für eventuelle Rückfragen können Sie Ihre Telefonnummer und Adresse angeben.
Sie können Ihrer Nachricht bei Bedarf Anhänge (z. B. Fotos, Belege) beifügen. Bitte achten Sie darauf, dass diese in Summe nicht größer als 1 MB sind. Nach dem Eingang Ihrer Mitteilung erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die Bearbeitungszeit hängt von dem individuellen Sachverhalt ab.
Telefonisch erreichen Sie die Beschwerdestelle unter: Tel. (02365) 99-2699.
Sie möchten eine Frage oder Anregung direkt an den Bürgermeister richten? Dann nutzen Sie die E-Mail-Adresse buergermeister(at)marl.de oder die Rufnummer (02365) 99-2799. Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Ihre Anschrift anzugeben.
Die Partner des Marler Kinder Netzes unterstützen Sie in allen wichtigen Fragen rund um Ihr Baby oder Kleinkind. Gerne stehen wir Ihnen persönlich mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie dies wünschen. Sollten Sie Wünsche und kreative Ideen haben, Anregungen geben oder sich selbst für Kinder engagieren wollen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Anja Lange
(02365) 99-2481
Ratgeber rund um die Familie
www.familienhandbuch.de
Kinderärzte informieren über Kindergesundheit
www.kita-gesundheit.de
Kindervorsorgeuntersuchungen
www.kindergesundheit.de
Elterngeldrechner
www.familien-wegweiser.de
Elternforum
www.treffpunkteltern.de
Kein Raum für Missbrauch
Hotline: 0800 - 2255530
www.kein-raum-fuer-missbrauch.de
Arbeiter-Samariter-Bund Vest Recklinghausen e.V.
www.asb-vest-re.de
ASB-Hebammenzentrale Vest Recklinghausen
www.asb-hebammenzentrale.de
(02365) 99-6114
(02365) 99-6113
Die Aufstellung oder Änderung der Bauleitpläne erfolgt auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) und beinhaltet mehrere formale Verfahrensschritte – ein Aspekt ist die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange ermöglicht der Stadt Marl, alle betroffenen Belange systematisch zu sammeln. In der anschießenden Abwägung werden alle öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Das Baugesetzbuch sieht zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung vor:
Unterschieden wird zwischen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der öffentlichen Auslegung Bei der frühzeitigen Beteiligung wird, wie der Name bereits sagt, möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, über Planalternativen und die voraussichtlichen Auswirkungen informiert. In der Regel werden die Planentwürfe in einer Bürgerversammlung öffentlich vorgestellt und diskutiert. Anschließend haben die Bürgerinnen und Bürger i.d.R. zwei bis vier Wochen Zeit, Anregungen, Bedenken oder Änderungsvorschläge einzubringen.
Die zweite Stufe der Beteiligung ist die Offenlegung des Bauleitplanentwurfs, welcher bereits einen ausgereiften Stand aufweist. Für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen, wird der Planentwurf mit der Begründung und der nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich ausgelegt. Anregungen und Bedenken aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind in diesem Verfahrensschritt bereits berücksichtigt. Während der Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger Anregungen und Bedenken in Form einer Stellungnahme abgeben oder zu Protokoll geben. Nach Ablauf der Auslegungsfrist werden die eingereichten Anregungen und Bedenken seitens der Verwaltung aufbereitet (Abwägung) und dem Rat der Stadt Marl im Rahmen des Satzungsbeschlusses zur Entscheidung vorgelegt.
Aktuelle öffentliche Auslegungen finden Sie hier.
Renten werden nur auf Antrag von den jeweils zuständigen Trägern der Deutschen Rentenversicherung gewährt. Die Mitarbeiter des Rentenversicherungsamtes bei der Stadt Marl beraten und infomieren Sie und sind Ihnen nach vorheriger Terminabsprache bei der Antragstellung behilflich und leiten die Anträge an die Träger der Deutschen Rentenversicherung zur Bearbeitung weiter.
(02365) 99-2370 / -2380
(02365) 99-2798
montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr. Weitere Termine nach Vereinbarung.
Hier geht’s zur Online-Recherche
(02365) 99-2699
Die Stadt Marl und ihre Bürgerinnen und Bürger pflegen städtepartnerschaftliche Beziehungen zu insgesamt sieben Kommunen in Europa und der Welt. Sie geben allen Marlerinnen und Marlern die Möglichkeit, Menschen und ihre Lebensweisen in anderen Städten und Ländern kennenzulernen. Dabei geht es insbesondere um den interkulturellen Austausch und Begegnungen im Sinne des Europäischen Gedankens - in der Jugendarbeit und der Verwaltung, bei Schüleraustauschen und kulturellen Projekten, bei privaten Treffen und gemeinsamen Sportveranstaltungen.
Die Kontakte zu Menschen und Vereinen in den Partnerstädten pflegen traditionell die Städtepartnerschaftvereine, die die grenzübergreifenden Beziehungen vielfältig mit Leben füllen. Alle Infos zu Marls Partnerstädten und die Kontaktdaten zu den vier Städtepartnerschaftsvereinen finden Sie in dieser Broschüre.
(02365) 99-0
Elternmappe für verheiratete Mütter
Elternmappe für geschiedene Mütter
(02365) 99-5555
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anträge für die Abfuhr von Sperrmüll ausschließlich per E-Mail an sperrmuell@marl.de zu stellen. Dabei sind die Kontaktdaten des Antragsstellers (inklusive einer gültigen Telefonnummer) sowie die Adresse des Abholortes zwingend erforderlich.
Gemäß § 117 GO NRW ist für die Stadt Marl ein Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem die wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung der Stadt Marl zu erläutern ist. Dieser Bericht ist jährlich fortzuschreiben. Die vorliegenden Beteiligungsberichte basieren auf den Bilanzen und Lageberichten der Beteiligungen und Einrichtungen der Stadt Marl. Sie orientieren sich an den Vorgaben des im Ministerialblatt (MBI.NRW. 2021 S. 173) veröffentlichten Musters zur Erstellung eines Beteiligungsberichtes.
Vertreter*innen der Stadt Marl in den Gesellschaftsorganen der Beteiligungen
Im Dezember 2015 wurde die Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH aus Köln mit der Aktualisierung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt. Die Teilfortschreibung für den zentralen Versorgungsbereich Polsum ist im Jahr 2023 beschlossen worden und die Aktualisierung für die Standortagglomerationen Zechenstraße und Dümmerweg im Jahr 2024.
Das Konzept soll sowohl der Stadt Marl als auch Investoren und Betreibern Handlungsempfehlungen für eine städtebaulich ausgerichtete Standortpolitik geben: Es trifft Aussagen über das künftig zu erwartete Kaufkraftpotenzial, die anzustrebende Ausstattung mit Einzelhandelsflächen und sinnvolle Veränderungen bzw. Ergänzungen der Sortimente sowie der Standtorte.
Zur Analyse der Marler Angebotssituation wurde im Frühjahr 2016 insgesamt 399 Betriebe des Ladeneinzelhandels und -handwerks mit einer Verkaufsfläche von ca. 142.870 Quadratmetern erhoben.
Dabei wurde festgestellt, dass sich die Anzahl der Betriebe des Einzelhandels von 514 auf 399 verringert hat, was einem Verlust von rund 22,4 Prozent entspricht. Gleichzeitig ist die Verkaufsfläche im gesamten Stadtgebiet von rund 137.590 Quadratmetern auf rund 142.870 Quadratmetern angestiegen. Das entspricht einem Zuwachs von etwa 3,8 Prozent.
Damit verändert sich Marl konform zum Bundestrend: Die Zahl der Betriebe geht zurück und wird andernorts durch ein Verkaufsflächenwachstum kompensiert, was auch mit steigenden Flächenleistungen einhergeht.
Da sich die Bevölkerung im gleichen Zeitraum mit einer Reduzierung um rund 3 Prozent negativ entwickelt hat, ist die Verkaufsflächenausstattung je Einwohner im Stadtgebiet von rund 1,54 Quadratmetern pro Einwohner im Jahr 2007 auf etwa 1,65 Quadratmeter pro Einwohner im Jahr 2015 angestiegen.
Am 31.12.2022 lag die Einwohnerzahl bei 84.331. Damit ist die Verkaufsflächenausstattung je Einwohner im Stadtgebiet weiter auf etwa 1,69 Quadratmeter pro Einwohner angestiegen.
Die Stadt Marl lobt auch 2024 und damit zum sechsten Mal den Heimat-Preis aus. Der Preis ist mit insgesamt 5.000 Euro dotiert. Bewerbungen bzw. Vorschläge sind ab sofort möglich.
Der Rat der Stadt Marl hat beschlossen, den Heimat-Preis jährlich zu verleihen und am Förderprogramm „Heimat-Preis“ des Landes NRW teilzunehmen. Für 2024 liegt der Stadt Marl ein Zuwendungsbescheid vor.
Für den Marler Heimat-Preis können sich ab sofort alle Privatpersonen, Bürgerinitiativen sowie eingetragene gemeinnützige Vereine etc. mit Wohnsitz bzw. Sitz in Marl bewerben, die sich heimatgeschichtlich engagieren. Erstmals ist es ebenfalls möglich, dass Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Marl berechtigt sind, Vereine, Initiativen und Einzelpersonen aus Marl vorzuschlagen.
Der Preis kann nach den vom Rat beschlossenen Kriterien u.a. für den langjährigen kontinuierlichen Einsatz, für die öffentliche Sichtbarmachung von Stadtgeschichte und kulturellem Erbe sowie auch als Anschubfinanzierung für innovative heimatverbundene Projekte vergeben werden.
Der 1. Preis ist mit 2.500 Euro, der 2. Preis mit 1.500 Euro und der 3. Preis mit 1.000 Euro dotiert. Die Preisverleihung wird voraussichtlich im November 2024 stattfinden.
Über die Vergabe des Heimat-Preises in Marl entscheidet eine unabhängige Jury aus Mitgliedern des Rates und der Verwaltung.
Alle, die die Teilnahmebedingungen erfüllen, können sich ab sofort für den Heimat-Preis 2024 bewerben bzw. vorgeschlagen werden. Das Antragsformular kann unten heruntergeladen oder auf Wunsch auch zugeschickt werden (Tel. 02365/994236). Der Antrag ist vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens 8. September 2024 an die Stadt Marl zu senden (Stadt Marl, Amt für Kultur und Weiterbildung, „Heimatpreis“, 45765 Marl).
Wertschätzung und Respekt, Begegnung und Kommunikation, Vielfalt und Diversität, Ressourcen und Potenziale, Vernetzung und Zusammenarbeit - diese Werte sind die wesentlichen Bausteine jeglichen Handelns innerhalb und außerhalb der Verwaltung und Grundbedingung für erfolgreiche Integrationsarbeit. So steht es im aktuellen Integrationskonzept der Stadt Marl.
Einheitliches Handeln aller Akteure
Die Integration der Menschen, die in den letzten Jahren in Marl eine neue Heimat gefunden haben, in die Stadtgesellschaft ist eine wichtige Aufgabe, dem sich sowohl die Verwaltung aber in erster Linie auch ehrenamtlich Tätige, Vereine oder auch die freie Wohlfahrtspflege stellen. Dabei begegnen der Stadt zahlreiche Herausforderungen, die es notwendig machen, ein einheitliches Handeln aller Akteurinnen und Akteure zu forcieren und sich auf gemeinsame Vorgehensweisen und Ziele zu einigen.
Grundlage für gemeinsame Integrationsarbeit
Diese Gesamtstrategie wird im Rahmen des Integrationskonzeptes näher vorgestellt und dient als Grundlage für die gemeinsamen Anstrengungen in der Integrationsarbeit in Marl. Gleichzeitig werden durch das Konzept auch diejenigen Menschen in den Fokus gerückt, die seit Generationen in Marl leben. Auch die Bedarfe anderer Migranten Communities sollen durch das Konzept neu erfasst und systematisch berücksichtigt werden. Eine breite Berücksichtigung aller relevanten Gruppen soll gewährleistet werden.
Auf Basis eines breit angelegten Partizipationsprozesses
Das Konzept ist auf der Basis eines breit angelegten Partizipationsprozesses entstanden und spiegelt inhaltlich überwiegend die Ideen und Anregungen wieder, die durch ehrenamtliche, hauptamtliche und Vertreterinnen und Vertreter der breiten Zivilgesellschaft und der freien Wohlfahrt im Rahmen von Workshops erarbeitet wurden. Dabei wurden die bereits bestehenden Strukturen einer kritischen Analyse unterzogen und auf Optimierungsbedarf geprüft.
Rechtskreisübergreifendes Handeln der Verwaltung
Das Integrationskonzept setzt auf ein einheitliches und rechtskreisübergreifendes Handeln der Gesamtverwaltung. Es gibt bereits eine breit ausgefächerte Angebotsstruktur. Deshalb hat die zukünftige Integrationsarbeit die Aufgabe, die unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure zu einem engen Netzwerk zusammenzuführen sowie einen regelmäßigen Austausch zu etablieren.
Die Stadt Marl hat ihre Kulturarbeit neu ausgerichtet und ein Profil für die Zukunft der Kultur in Marl entwickelt.
An der Profilierung der Kultur wirkten Marler Kulturschaffende und Kulturinteressierte mit. Sie brachten ihre Anregungen und Ideen in Workshops und Fachgespräche ein. Die Auftaktveranstaltung fand im August 2020 statt. Anschließend folgten Workshops zur „Stärken-Schwächen-Analyse“ und eine „Zielkonferenz“, auf der in Arbeitsgruppen der aktuelle Stand der Analysen erarbeitet und gemeinsam Entwicklungsziele formuliert wurden. Parallel zu den Workshops gab es einen Austausch mit Experten aus kommunalen Kulturinstitutionen, Politik und Verwaltung sowie Initiativen, Vereinen und Verbänden.
Orientierte sich das Konzept für die Kulturarbeit bisher vor allem an den städtischen Einrichtungen, so richtet das neue Kulturprofil den Blickwinkel stärker auf die zahlreichen Kulturgruppen, die ehrenamtlichen und freiberuflichen Akteure.
Für die fachliche Begleitung auf dem Weg vom Kulturkonzept zum Kulturprofil beaufratgte die Verwaltung den erfahrenen Berater Bernward Tuchmann von der Tuchmann Kulturberatung in Münster, der die zahlreiche Veranstaltungen mit seinem Team moderierte und dokumentierte. Die erforderlichen Finanzmittel hatte der Rat der Stadt im Rahmen seiner Haushaltsbeschlüsse bereitgestellt.
Die erarbeiteten Ergebnisse wurden in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Der Bericht bildete die Grundlage für die positive Entscheidung des Stadtrates über das neue Kulturprofil der Stadt Marl (März 2022).
Der Mietspiegel für Altbauwohnungen und freifinanzierte Neubauwohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Gebiet der Stadt Marl. Er bietet den Mietparteien eine Orientierung und soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, zur Versachlichung beitragen und Streit- und Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertragsparteien möglichst verhindern.
Der Mietspiegel gilt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2026.
(02365) 99-6200/-6204
Antrag Paragraf 4 Baumschutzsatzung - Fällantrag 2023
Elternmappe für geschiedene Mütter.pdf
Elternmappe für ledige Mütter.pdf
Elternmappe für verheiratete Mütter.pdf
Sondernutzung Verkehrsflächen 2018/01/25
Vergnügungssteuer Anmeldung Spielgeräte 2015
Abt. Bauverwaltungsangelegenheiten Sondernutzungssatzung Stadt Marl 2010
Baumschutzsatzung 2023 mit Bussgeldkatalog
Hauptsatzung der Stadt Marl vom 24.03.2023
Musikschule Satzung 01-01-2014
Sanierungssatzung Ortsmitte Marl-Hüls mit Plan
Sanierungssatzung Stadtmitte Marl
Satzung für das Jugendamt vom 23.12.2011 wg. Neubekanntmachung Nov. 2013
Satzung Insel VHS ab 2016-06-01
Satzung Kinderspielflächen 03-02-1986
Satzung PKW- und Fahrradabstellplätze 2018/10/30
Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern
Satzung über die Gestaltung von Werbeanlagen in der Stadt Marl
Verwaltungsgebührensatzung 2012-09-20
Entgeltordnung Musikschule 2017/01/01
Geschäftsordnung der Stadt Marl vom 24.03.2023
Geschäftsordnung des Integrationsrates vom 22.05.2019
Geschäftsordnung Seniorenbeirat
Schulordnung Musikschule 2017/01/01
Straßensicherheitsverordnung 2020
Zuständigkeitsordnung - Stand 23.02.2021
Abfallentsorgungsgebührensatzung 2024
Gebührensatzung Friedhofsgebühren Stand 12/2023
Donnerstag (05.09.2024): Am Kanal, Kreuzstr., Auf dem Acker, Im Breil, Schulstr.
Freitag (06.09.2024): Schillerstr., Hervester Str., Lipper Weg, Halterner Str., Bahnhofstr.
Samstag (07.09.2024): In den Kämpen, Falkenstr., Ringerottstr., Hülsbergstr., Buerer Str.
Montag (09.09.2024): Breite Str., Wiener Str., Kinderheimstr., Georg-Herwegh-Str., Im Breil
Dienstag (10.09.2024): Schillerstr., Am Kanal, Breddenkampstr., Carl-Duisberg-Str., Gräwenkolkstr.
Mittwoch (11.09.2024): Freerbruchstr., Max-Reger-Str., Buerer Str., Lippramsdorfer Str., Goldregenstr.
Donnerstag (12.09.2024): Amselstr., Otto-Hue-Str., Finkenstr., Auf Höwings Feld, Alte Str.
Freitag (13.09.2024): Dorstener Str., Martin- Luther-Str., Schachtstr., Spechtstr., Herzlia-Allee
Samstag (14.09.2024): Westerholter Str., Goethestr., Wellerfeldweg, Kampstr., Schmielenfeldstr.
Hinweis: Darüber hinaus finden im gesamten Bereich des Stadtgebietes Marl weitere mobile Geschwindigkeitskontrollen statt.
Mit der Neufassung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen (LWG NW) werden die Städte und Gemeinden erstmals gesetzlich verpflichtet, ein sogenanntes „Wasserversorgungskonzept“ aufzustellen, in dem sie erläutern, wie der Stand der Trinkwasserversorgung ist und wie diese in Zukunft sicher gestellt werden kann. Am 27. Juni 2024 hat der Rat der Stadt Marl die erste Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes für die Jahre 2024 bis 2029 beschlossen.
Gäste aus nicht weniger als 16 unterschiedlichen Partnerstädten begrüßte Zalaegerszegs Bürgermeister Zoltán Balaicz beim feierlichen Empfang im Rahmen des Wein- und ...
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Die neuen Azubis der Stadt Marl lernten ihren „Chef“ Bürgermeister Werner Arndt jetzt im Rahmen eines Willkommens-Frühstücks im Stadthaus 1 kennen. Insgesamt 26 neue ...
Hier kontrolliert die Stadt Marl in der Woche vom 09. bis zum 14. September 2024 die Geschwindigkeit des Verkehrs: Montag (09.09.2024): Breite Str., Wiener Str., Kinderheimstr., ...
Seit dem 1. September 2024 ist Daniel Greb neuer Kämmerer der Stadt Marl. Der 40-Jährige übernimmt die Aufgaben von Michael Dinklage, der im Februar in den Ruhestand ...
Am Samstag, 7. September 2024, ist es wieder soweit: Das Theaterfest zum Auftakt der neuen Spielzeit startet auf dem Theatervorplatz. Eröffnet wird dies um 14 Uhr von ...
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