Europawahl 2024

Vom 6. bis 9. Juni 2024 findet in der Europäischen Union die zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt, in Deutschland am Sonntag, den 9. Juni 2024.

Das Wahlbüro der Stadt Marl befindet sich in den Räumlichkeiten der insel-VHS an der Wiesenstraße 22. Geöffnet ist das Wahlbüro zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung (montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr). Am Freitag vor der Wahl (7.6.) hat das Wahlbüro bis 18 Uhr geöffnet. Das Wahlbüro ist auch für Menschen mit Gehbehinderung problemlos über den Haupteingang zu erreichen.

Sie möchten Ihre Stimme bei der Europawahl abgeben, können dies aber nicht im Wahlraum tun? Dann können Sie per Briefwahl wählen, auch vor dem Wahltag.

Dazu müssen Sie Briefwahlunterlagen beantragen

Wahlberechtigt zur Europawahl sind gemäß § 6 Europawahlgesetz Bürger*innen, die

  • am Wahltag Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige*r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten vor der Wahl in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten

 

6 Wahlrecht - Europawahlgesetz

Artikel 116 Absatz 1 - Grundgesetz

§ 6a Ausschluss vom Wahlrecht - Europawahlgesetz

Sie können auf zwei Wegen an der Europawahl teilnehmen:

  • Urnenwahl: Sie geben Ihre Stimme am Wahltag, 9. Juni 2024, zwischen 8 und 18 Uhr im Wahlraum Ihres Wahlbezirks persönlich ab. Alle Wahlgebäude sind barrierefrei.
  • Briefwahl: Sie geben Ihre Stimme per Brief ab. Ihre Briefwahlunterlagen erhalten Sie nur auf Antrag. Mehr dazu erfahren Sie in Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wer am Wahltag aus wichtigem Grund kein Wahllokal aufsuchen kann, kann mit der Wahlbenachrichtigung Briefwahl beantragen oder direkt im Wahllokal direkt wählen. Anträge auf Briefwahl können unter anderem per E-Mail an wahlbuero@marl.de gestellt werden – und das bereits vor Zustellung der Wahlbenachrichtigung. Eine telefonische Antragstellung ist jedoch nicht zulässig.

Folgende Angaben sind erforderlich:

  • Familienname, Vorname
  • Geburtsdatum
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Darüber hinaus hat die Stadt auf dieser Seite (siehe Online-Wahlscheinantrag) einen Link zum Online-Wahlscheinantrag zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung behält sich aus Gründen der Rechtssicherheit vor, eingehende E-Mail-Anträge auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die Briefwahlunterlagen werden den Antragstellern anschließend per Post zugestellt und beinhalten neben dem bekannten roten Umschlag, einen weißen Stimmzettelumschlag anstelle des sonst genutzten blauen.

Anträge auf Briefwahl können gegen Vorlage der Wahlbenachrichtigung und/oder des Personalausweises auch direkt im Wahlbüro gestellt werden. Wer den Antrag ab dem 13.05.2024 im Wahlbüro stellt, erhält die Briefwahlunterlagen umgehend ausgehändigt und kann anschließend direkt per Briefwahl an der Wahl teilnehmen.

Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?

Wer den Antrag nicht persönlich im Wahlbüro stellen kann, hat die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens mit der Antragstellung zu beauftragen. Die Antragstellung sowie eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind aber nur möglich, wenn die Vertrauensperson eine entsprechende Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegt. Diese befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Liegt eine solche Vollmacht nicht vor, werden die Briefwahlunterlagen dem Wahlberechtigten per Post zugestellt.

Die letzte Möglichkeit Briefwahl zu beantragen, besteht am Freitag, 7. Juni 2024, von 8 bis 18 Uhr, bei Krankheit und unter Vorlage eines entsprechenden ärztlichen Attestes bis zum 9. Juni, 15 Uhr. Der letzte Termin für die Briefwahlabgabe ist am Wahltag, 9. Juni, bis 18 Uhr – dann allerdings ausschließlich im Wahlbüro in der insel-VHS und nicht im Wahllokal.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab der 19. Kalenderwoche per Post zugestellt. Wenn Sie glauben, wahlberechtigt zu sein und in diesem Zeitraum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte umgehend an uns. Das Team des Wahlbüros ist unter der Rufnummer 02365/99-2633 unter der Faxnummer 02365/99-962653 sowie per E-Mail an wahlbuero@marl.de erreichbar.

Entscheidend für die Teilnahme an der Wahl ist die Eintragung im Wählerverzeichnis. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger, die am 28.04.2024 in Marl gemeldet sind, sind hier von Amts wegen, also automatisch eingetragen. Beim Wählerverzeichnis handelt es sich streng genommen also um ein Verzeichnis der Wahlberechtigten. Sie können in der Zeit vom 20. Mai bis zum 24. Mai 2024 im Wahlbüro der Stadt Marl (zu den bekannten Öffnungszeiten) Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen.

Wenn Sie nach dem 28.04.2024 innerhalb von Marl umziehen oder neu nach Marl ziehen, müssen Sie abhängig vom Umzugstermin folgendes beachten, um im Wählerverzeichnis zu stehen:

  • Wenn Sie sich ab dem 29.04.2024 innerhalb Marls ummelden, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks Ihrer bisherigen Wohnung eingetragen und können am Wahltag nur dort wählen. Möchten Sie in Ihrem neuen Wahlbezirk wählen, können Sie bis zum 07.06.2024 (18 Uhr) Ihre Briefwahlunterlagen bei uns beantragen. Mit dem darin enthaltenen Wahlschein können Sie in jedem Wahlraum in Marl wählen.
  • Wenn Sie zwischen dem 29.04.2024 und dem 19.05.2024 aus einer anderen Stadt oder Gemeinde in Deutschland oder aus dem Ausland nach Marl ziehen und hier wählen möchten, müssen Sie bei uns einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Andernfalls bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres letzten Wohnortes eingetragen. Der Antrag muss bis zum 19.05.2024 bei uns postalisch eingehen.

Wenn Sie ab dem 20.05.2024 innerhalb Deutschlands umziehen und sich ummelden, verbleiben Sie im Wählerverzeichnis des bisherigen Wohnortes und können nur dort das Wahlrecht ausüben. Sie können entweder durch Briefwahl oder vor Ort wählen.

Das EU-Wahlrecht sieht vor, dass in allen Mitgliedstaaten nach dem Verhältniswahlsystem gewählt wird. Das bedeutet: Je mehr Stimmen eine Partei bekommt, desto mehr Europaabgeordnete schickt sie ins Europäische Parlament. Insgesamt werden 720 Abgeordnete in den 27 Mitgliedstaaten gewählt. Auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen 96 Abgeordnete des Europäischen Parlaments. In Deutschland werden die Europaabgeordneten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl auf der Basis von Listenwahlvorschlägen gewählt. Die Kandidatinnen und Kandidaten treten also auf einer gemeinsamen Liste ihrer Partei zur Wahl an und können von den Wahlberechtigten nicht unmittelbar persönlich, sondern nur im Rahmen der Liste gewählt werden. Jede wahlberechtigte Person hat eine Stimme.

Das Wahlgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Im Gegensatz zu anderen Wahlereignissen gibt es zur Europawahl keine Aufgliederung in Wahlkreise.

Für die Durchführung der Wahl suchen wir insgesamt 508 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Wenn Sie bei der Europawahl als Beisitzerin oder Beisitzer in einem Wahlvorstand helfen möchten, können Sie sich über das entsprechende Formular im Internet, per E-Mail (wahlhelfende@marl.de), oder telefonisch (02365) 99-2720 unter Angabe Ihrer Personalien und Ihres Einsatzwunsches bei der Stadtverwaltung Marl melden.

Weitere Informationen zur Europawahl stellen wir Ihnen demnächst zur Verfügung. Mehr finden Sie außerdem auf den Seiten der Bundeswahlleiterin und des Europäischen Parlaments. 

Informationen der Bundeswahlleiterin

Informationen des Europäischen Parlaments

Tel.: (02365) 99-2633
Fax: (02365) 99-962653

E-Mail: wahlbuero@marl.de

Adresse: Wiesenstr. 22, 45770 Marl

 

Öffnungszeiten: 

Montag, Dienstag: 08.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 – 12.30 Uhr
Donnerstag: 08.00 – 18.00 Uhr
Freitag: 08.00 – 12.30 Uhr         
Ausnahme: Freitag, 07.06.2024: 08.00 – 18.00 Uhr

nach oben springen