Neuer Mietspiegel seit 1. April 2024 gültig

02.04.2024

Das Mietspiegelgremium hat einen neuen Mietspiegel beschlossen, der vom 1. April 2024 bis 31. März 2026 für freifinanzierte Wohnungen gilt.

Er kann kostenlos im Internet unter an dieser Stelle abgerufen werden. Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, wird auf Anfrage (Tel. 99 – 6206) eine Kopie des Mietspiegels kostenlos zugeschickt. 

Richtlinie für ortsübliche Vergleichsmieten

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Gebiet der Stadt Marl. Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit und soll die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern, Streit- und Gerichtsverfahren zwischen den Mietvertragsparteien möglichst verhindern sowie zur Versachlichung von Mietpreisauseinandersetzungen beitragen.

Der Mietspiegel wurde aufgestellt im Einvernehmen zwischen dem Haus- und Grundeigentümerverein Marl, Hüls und Umgegend e.V., dem Deutschen Mieter- und Mieterschutzverein Marl und Umgebung e.V. sowie der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungswirtschaft Emscher-Lippe und der Stadt Marl.

 

Der Mietspiegel gilt vom 01.04.2024 bis zum 31.03.2026.

Symbolbild. Foto: Stadt Marl / Pressestelle

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